Die Ergotherapie findet in der Regel 1–2 Mal wöchentlich statt. Je nach verordnetem Heilmittel dauert eine Behandlungseinheit 30–60 Minuten. Die Therapeutin ist verpflichtet, den Arzt/die Ärztin zum Ablauf einer Verordnung (in der Regel nach 10 Therapien) über den Stand der Therapie schriftlich zu informieren.
Der Arzt/die Ärztin entscheidet in Zusammenarbeit mit der Therapeutin, ob eine Folgeverordnung ausgestellt wird. Grundsätzlich gibt es nach den neuen Heilmittelrichtlinien die Möglichkeit, Ergotherapie langfristig zu verordnen, so bei chronisch- und Langzeitkranken.
Hausbesuche
Ergotherapie kann grundsätzlich als Behandlung bei der Therapeutin oder als Behandlung im Rahmen eines Hausbesuchs durchgeführt werden, sofern dies ärztlich verordnet wurde. Letzteres ist dann möglich, wenn der Patient aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, die Therapeutin aufzusuchen oder wenn der Hausbesuch aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.